MFP ist eine Büroausstattung oder Computerausstattung

Bis 2017 waren Multifunktionsgeräte als Hauptwerkzeug zum Erstellen, Reproduzieren und Kopieren von Dokumenten eindeutig mit der Organisationstechnologie verbunden, die auch als Büroausstattung bezeichnet wird. Die damit verbundenen Computer und Peripheriegeräte gehörten nicht dazu.

Was ist MFP: Bio- oder Computertechnologie

Die Gruppe der Organisationstechniken umfasste:

  • Kopier- und Kopiergeräte;
  • Geräte zum Zeichnen und Entwerfen;
  • Telekommunikationsausrüstung;
  • Maschinen zur Datenanalyse und -verarbeitung (Barcode, Aktenvernichter).

Derzeit sind Geräte in der IKT-Gruppe (Information, Computer, Telekommunikation) enthalten. Alle anderen Sachanlagen für Büroarbeiten im Klassifikator werden dem Bereich "Büroausstattung" zugeordnet. Obwohl der Name „Bürogeräte“ aus dem Klassifikator verschwunden ist, wird die Liste der Geräte, die in seiner Struktur enthalten sind, durch einen separaten Code bestimmt.

Achtung! In der neuen Systematik des Anlagevermögens OK 013-2014 gehört das Vervielfältigungsgerät zum Büro, sofern es nicht an einen Computer angeschlossen ist.

Warum wird MFU dieser Kategorie zugeordnet?

Laut dem neuen Klassifikator kann der MFP in Abhängigkeit von den Anschluss- und Betriebsbedingungen in die Kategorie Computer oder Organisation (Büro) fallen. Diese Bestimmung ist besonders wichtig, wenn Buchhaltungsunterlagen geführt und die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen berücksichtigt werden.

Ein Drucker oder MFP, der an ein Computergerät angeschlossen ist, wird als Computer eingestuft. Diese Geräte sind in einer separaten Untergruppe von "Peripheriegeräten mit zwei oder mehr Funktionen" mit dem Code 320.26.2 "Computer und Peripheriegeräte" enthalten.

Es ist wichtig! Eine eindeutige Klassifizierung der Objekte und das Verfahren zu ihrer Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe sollten in den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens definitiv genehmigt werden.

Eine separat funktionierende Bedienungsanleitung ohne Anschluss an einen PC wird als Bürogerät eingestuft. Unter der gleichen Bedingung sind auch andere Multiplikationsgeräte sowie Telefone aller Art (mit Ausnahme von Tablets und Smartphones), Mikrofone, Aktenvernichter, Geldzähler und ähnliche Einrichtungen enthalten. Alle Geräte, die bis 2017 als Bürogeräte definiert wurden, finden Sie im neuen Klassifikator im Abschnitt "Sonstige Maschinen und Geräte" mit der Kennziffer 330.28.23 "Büromaschinen und -geräte, ausgenommen Computer und Peripheriegeräte".

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